SWUP erarbeitet für die Stadt Eutin den Bebauungsplan Nr. 146 „Blaue Lehmkuhle“ sowie die damit zusammenhängende 29. Änderung des Flächennutzungsplanes - nun geht der Vorentwurf der Planungen in die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 20.04.2023 bis zum 19.05.2023.
Grundlage des Bebauungsplanes ist ein städtebaulicher Entwurf, den SWUP zusammen mit dem Architekturbüro bielke&struve aus Eutin und in enger Abstimmung mit weiteren lokalen Akteuren und Fachplanern in den Jahren 2021 bis 2022 zur Bebauung der Kleingartenanlage „Blaue Lehmkuhle“ entwarf. Die Eigentümerfamilie Tesnau strebt hier nach Aufgabe der Kleingartennutzung die Entwicklung eines Wohngebietes an.
Charakteristisches Merkmal ist die Hanglage des Gebietes, die einen Weitblick in den Landschaftsraum ermöglicht. Der städtebauliche Vorentwurf sieht ein Quartier mit durchmischten Wohnformen und Dichten vor. Von der Ausprägung eines locker bebauten Ortsrandes hin zum westlich angrenzenden Grünraum wird ein baulich verdichteter Übergang zur südlich angrenzenden Bestandsbebauung geschaffen.
Das Plangebiet wird durch eine Ringstraße erschlossen, die sich an den Höhenlinien orientiert. Weiterhin ist eine zweite, nachbarschaftlich geprägte Mischverkehrsfläche zur Erschließung der südlichen Grundstücke geplant. Mittig, im höher gelegenen Hangbereich, soll ein Quartiersplatz entstehen, der einen Ausblick in den Landschaftsraum ermöglicht. Weiteres charakteristisches Merkmal ist die Ausprägung einer entlang der Höhenlinien verlaufenden durchgängigen Durchgrünung des neuen Wohnquartiers. Hier sind Möglichkeiten der zusätzlichen Niederschlagsentwässerung, eine Durchwegung und ein Bezug zum bisher vorherrschenden Obstbaumbestand denkbar. Die westlich bestehenden Biotopstrukturen sollen erhalten bleiben und in die Grünraumverbindung integriert werden. Im Nordwesten ist zudem ein naturnahes Regenrückhaltebecken vorgesehen.
Insgesamt sollen etwa 133 neue Wohneinheiten geschaffen werden
Gegenüber dem städtebaulichen Entwurf wurde insbesondere der Verlauf der Fußwegeverbindung im Westen, der Verlauf der Baugrenzen sowie die Ausdehnung eines naturnahen Regenrückhaltebeckens, der Schutz von Bestandsbäumen sowie die Dachformen und Grundstücksgrößen weiterentwickelt.
Entsprechend des städtebaulichen Entwurfes setzt der Bebauungsplan die Art der baulichen Nutzung als allgemeine Wohngebiete fest. Hierbei werden die einzelnen Wohngebiete entsprechend ihrer baulichen Ausprägung im Entwurf (ins. hinsichtlich überbaubarer Grundstücksfläche, Höhe und Geschossigkeiten) untergliedert.
Weiterhin wird die Erschließung, private und öffentliche Grünflächen, sowie eine Fläche zur Entwicklung eines naturnahen Regenrückhaltebeckens festgesetzt. Geschützte Landschaftsbestandteile sowie bestehende unterirdische Leitungen werden gesichert und Fußwegeverbindungen als solche planzeichnerisch integriert.
Im Laufe des Verfahrens erfolgt die weitere Überarbeitung und Anpassung der Planunterlagen.
Über den städtebaulichen Entwurf berichteten wir bereits: