Sie sind hier

Landschaftspflegerische Begleitpläne Seebrücken Scharbeutz und Haffkrug

Haupt-Reiter

Bei einem zweiphasigen freiraumplanerischen Wettbewerb mit touristischem Schwerpunkt für die zu erneuernden Seebrücken Scharbeutz und Haffkrug, der Anfang 2019 entschieden wurde, ging der Auftrag zur Realisierung der Seebrücke in Haffkrug (zwei 2. Preise) und anschließendem VGV Verfahren an die Planungsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekten SWUP GmbH, Tragwerksplaner Kossin und Vismann GmbH & Co.KG und pbh Planungsbüro Hahm GmbH (https://www.swup.de/spektrum/landschaftsarchitektur/touristisches-umfeld/neugestaltung-der-seebr%C3%BCcke-haffkrug).

Für die Erarbeitung der erforderlichen Landschaftspflegerischen Begleitpläne wurde SWUP GmbH beauftragt. Auf Grundlage von Fachgutachten (an deren Beauftragung SWUP maßgeblich mitwirkte), wie Artenschutzfachbeitrag (BioConsult SH GmbH & Co. KG), Biotopkartierung und Erfassung des epibenthischen Lebensraums (MarLim Gesellschaft für Gewässeruntersuchung mbH), Prognose der zu erwartenden Hydroschallimmissionen und Schalltechnische Stellungnahme (itap, Institut für technische und angewandte Physik GmbH), Fachbeitrag zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie Fachbeitrag zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Büro Greuner-Pönicke) sowie Baugrunduntersuchung (Dipl.-Ing. Peter Neumann) wurden die LBPs erstellt.

Dafür wurden zunächst die naturräumlichen Gegebenheiten und die rechtlichen und planerischen Vorgaben ermittelt. Nach der Analyse des Bestandes von Natur und Landschafts in seinen einzelnen Schutzgütern wurde anhand der Vorhabenbeschreibung einschließlich Bauverfahren, eingesetzter Technik und Bauablauf für den Abriss der bestehenden und den Neubau der Seebrücken die Betroffenheit durch die Planung untersucht. Die Auswirkungen wurden unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen schutzgutbezogen dargelegt und unvermeidbare Beeinträchtigungen als Eingriffe bilanziert. In einem letzten Schritt wurden die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen mit den möglichen Ausgleichsmaßnahmen vor Ort verrechnet und für das verbleibende Kompensationsdefizit Ersatzmaßnahmen in einem Ausgleichsflächenpool vorbereitet, die die Gemeinde Scharbeutz schließlich erworben hat. Im Herbst 2022 wurde der Seebrückenneubau schließlich genehmigt.

Im Rahmen der baulichen Umsetzung der Seebrücke Haffkrug wurde das ursprünglich vorgesehene Bauverfahren in Teilen verändert. Dafür musste mit Baubeginn Anfang 2023 die Eingriffs-Ausgleichsbilanz noch einmal angepasst werden.