Änderung des Flächennutzungsplans
In den Jahren 2012-2013 wurden die Erholungsflächen am Sandstrand Perlebucht zeitgemäß touristisch erneuert. Die temporäre Aufstellung baulicher Anlagen war jedoch nicht Bestandteil und musste bauleitplanerisch auf der Ebene des Flächennutzungsplans vorbereitet werden. Parallel zum Bebauungsplans Nr. 41 erstellte SWUP GmbH auch die erforderliche Änderung des FNP der Gemeinde.
Die Gemeindevertretung Büsum fasste am 19.06.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 26. Änderung des Flächennutzungsplans. Im FNP werden für die Erholung relevanten Flächen auf dem Sandstrand als Sonstiges Sondergebiet „Strandversorgung“ gemäß § 11 BauNVO dargestellt. Darüber hinaus werden Vorrangflächen für den Naturschutz, Grünflächen mit der Zweckbestimmung Badestrand und dauerhafte Wasserflächen der Perlebucht dargestellt.
Die 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Büsum wurde am 26.02.2013 beschlossen und nachfolgend vom Land genehmigt.