Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 ermöglicht die Realisierung einer GOSCH-SYLT-Gastronomie an der Jachthafenpromenade.
Neben dem Tourismus steht Heiligenhafen für attraktives Wohnen und eine belebte Innenstadt. Um dies heute und auch in Zukunft zu sichern, ist eine städtebauliche Planung erforderlich. Zur Entschärfung von städtebaulichen Spannungen eines Wohnraumentzugs für die ansässige Bevölkerung und zur Feinsteuerung von Ferienwohnungen im Innenstadtbereich Heiligenhafens wurden deshalb nun die von SWUP GmbH erarbeiteten Bebauungspläne Nr. 68, 1. Änderung, Nr. 71, 1. Änderung sowie der B-Plan Nr. 92 von der Stadtvertretung als Satzung beschlossen.
Wir freuen uns auf Fischbrötchen im Sommer 2020.