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B-Plan Nr. 96, 4. Änderung „ehemalige Hofstelle Birkenau“

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Das Plangebiet von ca. 6,35 ha liegt in südlicher Ortsrandlage des Ortsteils Ulzburg nahe der Pinnau. Neben der alten Hofstelle befinden sich südlich angrenzend Einfamilienhausgebiete. Weitere Kennzeichen sind eine Waldfläche, die ehemalige AKN-Bahntrasse, die als Grünverbindung genutzt wird, landwirtschaftliche Nutzflächen, Ruderalflächen, geschützter Sumpf und Knicks. Der Verkehr auf der angrenzenden Hamburger Straße, der Haupterschließungsachse der Gesamtgemeinde, verursacht starke Lärmemissionen. Dies ist bei der Wohngebietsentwicklung zu berücksichtigen.

Gemäß des Bürgerentscheides ist das Planungsziel die Entwicklung eines kleineren neuen Wohngebietes im Anschluss an das bestehende Wohngebiet Birkenau sowie der Erhalt von Freiräumen. Das weiterreichende bauliche Planungsrecht der 3. Änderung des B-Planes Nr. 96 war nicht umgesetzt worden und die 7-Jahresfrist, die für Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung maßgeblich ist, abgelaufen. Die 4. Änderung des B-Planes schafft eine städtebaulich geordnete Abrundung des vorhandenen Siedlungskörpers und die Gestaltung eines harmonischen Übergangs zur Landschaft.

Der Bebauungsplan trifft u.a. differenzierte Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen, regelt die Anbindung der Wohngebiete an das Erholungswegenetz und berücksichtigt natur- und artenschutzrechtliche Belange.