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B-Plan Nr. 114, 2. Änderung „Nahversorgung Ulzburg Süd“

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Anlass der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 114 ist die Absicht der am Standort Dammstücken in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ansässigen Lebensmittelmärkte das bestehende Nahversorgungsangebot zeitgemäß zu vergrößern und somit zu verbessern. Das vorhandene Nahversorgungszentrum soll hierzu abgerissen und neu aufgebaut werden. Den veränderten Flächenanforderungen soll durch Optimierung und Vergrößerung der Baukörper sowie Flächenerweiterung entsprochen werden. Hierbei soll auch der benachbart ansässige Drogeriefachmarkt in zeitgemäßer Form integriert werden.

Hierfür ist die planungsrechtliche Ausweisung von Sondergebietsfächen für den großflächigen Einzelhandel erforderlich. Die zulässigen Grundflächen der Märkte werden angehoben und über maximal zulässige Verkaufsflächen präzisiert. Die Stellplatzanlage wird vergrößert und eine Begrünung derselben mit Bäumen festgesetzt. Darüberhinaus werden Festlegungen zum Erhalt vorhandener Knicks getroffen.

Einen Schwerpunkt während der Planaufstellung bildet die Berücksichtigung der Belange der Nachbarschaft durch Regelungen zum Lärmschutz bezüglich Gewerbe- und Verkehrslärm.

Im Parallelverfahren erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans durch SWUP.