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B-Plan Nr. 106, 7. Änderung „Gewerbegebiet Kirchweg Nord“

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Anlass der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 106 ist die Absicht eines ansässigen Gewerbebetriebes seinen Produktions- und Lagerbereich auf das benachbarte Grundstücke zu erweitern.

Der in diesem Bereich bisher gültige Bebauungsplan lässt die geplante Maßnahme nicht im gewünschten Umfang und Ausmaß zu. Mit der 7. Änderung des B-Planes Nr. 106 werden dazu an Stelle des vorherigen Gewerbegebietes ein Industriegebiet (GI) festgesetzt, die zulässige maximale Gebäudehöhe von 12 m auf 19 m sowie die Geschosszahl von 2 auf 4 Vollgeschosse erhöht. Neben weiteren differenzierten Festsetzungen erfolgte die Anpassung der Erschließung und der Zufahrt des Baugebietes sowie eine Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes.

Der vorhandene Betrieb fällt unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV), weshalb eine Änderung des Bebauungsplans im einfachen Verfahren nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nicht möglich ist. Im Umweltbericht, der ebenfalls von SWUP erarbeitet wurde,waren Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen abzuprüfen.