Marktplatz Heiligenhafen

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Zweitwohnungen je Quartier

Zweitwohnungen je Quartier

Fremdenverkehrsprägung

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Ausschnitt Verortung Zweitwohnungen

Ausschnitt Verortung Zweitwohnungen

Neubauprojekt Heiligenhafen

Neubauprojekt Heiligenhafen

Satzungsbereich

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Haupt-Reiter

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 24.03.2022 die durch SWUP erarbeitete Satzung nach § 22 BauGB zur Regelung von Zweitwohnungen beschlossen. Damit steht der Stadt nun ein Instrument zur Verfügung, den nachteiligen Entwicklungen am Wohnungsmarkt zukünftig durch einen Genehmigungsvorbehalt für Zweitwohnungen wirksam entgegenzutreten.

Mit dem Anwachsen der Bekanntheit Heiligenhafens als touristische Destination durch die ErlebnisSeebrücke und die Neueröffnung mehrerer attraktiver und moderner Hotels und Ferienunterkünfte seit 2012, haben das Interesse an und die Verbreitung von Zweitwohnungen in der Stadt deutlich zugenommen.

Die Stadtvertreter*innen beobachten diese Entwicklung mit Sorge, weil sie sich negativ auf die Kommune auswirkt, u.a. durch Leerstand von Zweitwohnungen außerhalb der Saison, Entzug von Wohnraum zum Dauerwohnen und damit Verknappung des Wohnungsangebotes, steigende Boden- und Mietpreise, ein Ausweichen der örtlichen Bevölkerung in Nachbarkommunen aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes und damit einhergehender Zunahme an Verkehr.

Die Analyse von SWUP zeigt, dass zum einen beachtliche Anteile der Neubauprojekte in die Zweitwohnungsnutzung gehen, zum anderen aber auch vorhandene Einfamilienhäuser und Wohnungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden. Nicht nur zentrale Lagen wie die Innenstadt oder Wasserlagen sind dabei begehrt. Nein, die Entwicklung findet stadtweit auch in den „ganz normalen“ Einfamilienhausgebieten statt, wenn auch noch in geringerer Frequenz.

Ohne Regelung ist eine weitere Verlagerung vorhandener wie auch neu gebauter Wohnungen vom Dauer- in den Zweitwohnungsmarkt zu befürchten.

Als Fremdenverkehrsgemeinde steht Heiligenhafen das Instrument einer Satzung nach § 22 BauGB zur Verfügung, wodurch die Zweitwohnungsnutzung unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird, um die Fremdenverkehrsfunktion zu sichern und nachteilige Entwicklungen abzuwenden. Die Satzung wurde am 24.03.2022 durch die Stadtvertretung beschlossen.