Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 in Heiligenhafen

Ein weiterer Meilenstein ist erfolgreich abgeschlossen: Die Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen hat am 25. Juni 2026 die Satzung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 beschlossen. SWUP war mit der Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens beauftragt und begleitete das Projekt von der Erarbeitung der Planunterlagen über die Abstimmung mit der Stadt und den Fachbehörden bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens.

Anlass der Planänderung waren bauliche Anpassungen im Bereich des Beach Motels und der Bretterbude entlang der Seebrückenpromenade. Ziel des Verfahrens war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterungen der Außengastronomie sowie weitere bauliche Anpassungen zu schaffen und diese städtebaulich geordnet in das bestehende Umfeld einzubinden.

Da sich die Änderungen lediglich auf einzelne Teilbereiche des Plangebiets beschränkten, konnte das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die bestehende städtebauliche Konzeption blieb dabei in ihren Grundzügen erhalten und wurde gezielt an die aktuellen Anforderungen des Standorts angepasst.

Mit dem Satzungsbeschluss wurde ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung des touristisch geprägten Standorts an der Heiligenhafener Seebrückenpromenade geleistet. Wir bedanken uns bei der Stadt Heiligenhafen sowie allen Projektbeteiligten für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit während des gesamten Planungsprozesses.