Der Bebauungsplan Nr. 148 „Pommernstraße“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wurde aufgestellt, um die städtebauliche Entwicklung und Nachverdichtung im Ortsteil Henstedt zu steuern. Hierfür wurde für das etwa 6,9 Hektar große Plangebiet ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das in Varianten diskutiert wurde. Ziel des Bebauungsplans war es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Neubebauung eines ehemaligen Gewerbegrundstücks sowie für die bauliche Erneuerung bestehender, nicht mehr sanierungsfähiger Wohngebäude durch Mehrfamilienhäuser zu schaffen. Darüber hinaus wurden Festsetzungen zur Steuerung der Nachverdichtungsmöglichkeiten der vorhandenen Baugrundstücke mit vorwiegend Einzel- und Doppelhäusern sowie zur maßvollen Erhöhung der zulässigen Kubaturen getroffen. Es wurden allgemeine Wohngebiete festgesetzt, Baugrenzen definiert sowie Gebäudehöhen und Geschossigkeiten zur städtebaulichen Gestaltung bestimmt.

Die Umweltbelange wurden im Rahmen eines Umweltberichts untersucht. Durch Maßnahmen wie Dachbegrünung, den Erhalt wertvoller Bäume, Neupflanzungen und die Einrichtung von Lebensraumquartieren für Fledermäuse und Vögel konnten mögliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt wirksam vermieden oder gemindert werden. Ein Schwerpunkt lag auf Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Wasserhaushaltsbilanz in Form der Förderung von Rückhaltung und Verdunstung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken. Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes waren nicht erforderlich.

Im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden zahlreiche Anregungen aufgenommen, was unter anderem zur Anpassung von Baugrenzen und zur Ausweisung öffentlicher Grünflächen führte. Aufgrund der bestehenden Nutzung und der Lage innerhalb des Siedlungsgebiets bestanden keine relevanten Planungsalternativen. Der Plan wurde nach umfassender Abwägung im Mai 2022 beschlossen.

Ort:
Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein)

Auftraggeber:
Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Zeitraum:
April 2018 – Mai 2022