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"Zeltplatz Ulmenhof"

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1. Änderung des Bebauungsplans

Der Campingplatz Ulmenhof wird als großstadtnaher Campingplatz für Touristen- und Durchgangsverkehr sowie als Campingplatz für Dauercamper genutzt. Der Betreiber möchte das bestehende Angebot ausdehnen und zusätzliche Standplätze schaffen. Hierfür ist eine Erweiterung der Anlage um ca. 0,8 ha nach Südosten geplant. SWUP GmbH erarbeitete hierzu die Bebauungsplanänderung.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg fasste am 11.02.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 75.

Es werden Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Campingplatz nach § 10 BauNVO ausgewiesen. Während die bestehenden Standplätze (SO1) eine Grundfläche von mindesten 75 m2 vorweisen müssen, werden auf der Erweiterungsfläche (SO2) die Standplätze für Dauercamper mit Mobilheimen mit mindestens 120 m2 ausgelegt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 75 wurde am 14.07.2015 als Satzung beschlossen.