Bebauungsplan 89 in Heiligenhafen

Bebauungsplan 89 in Heiligenhafen

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In der Stadtvertretungssitzung vor Ostern konnte das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 89 für das neue Wohngebiet zwischen dem Lütjenburger Weg und dem Dazendorfer Weg in Heiligenhafen auf dem ehemaligen Gelände der Hühnerfarm zum Abschluss gebracht werden.

Die Wohnpark Heiligenhafen GmbH & Co. KG beabsichtigt, im südlichen Teilbereich des Grundstücks insgesamt ca. 50 Eigentumswohnungen zu entwickeln. Auf dem nördlichen Grundstücksteil ist der Bau einer Seniorenresidenz mit insgesamt ca. 80 Pflegeplätzen und ca. 20 Wohneinheiten für „Betreutes Wohnen“ durch die Specht Gruppe aus Bremen vorgesehen.

Die privaten Entwicklungsabsichten zu qualitativem Wohnungsneubau und altengerechtem Wohnraum mit bzw. ohne Pflegeleistung unterstützen die aus demografischen Gründen städtebaulich erforderlichen Anpassungs- und Entwicklungsprozesse zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in der Stadt Heiligenhafen.

Im Zuge der Planentwicklung erfolgte eine Reduzierung der Dichte der städtebaulichen Planung und stärkere Auflockerung der Gebäudeplanung im südlichen Teilgebiet. Dies wurde durch SWUP GmbH bereits im Frühjahr 2017 vorgestellt und vom Stadtentwicklungsausschuss gebilligt. Weiterhin wurden durch Fachgutachten zugearbeitete Festsetzungen in den Bereichen Artenschutz und Lärmschutz berücksichtigt.

Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.